Rechtsfragen: Das Betreten dieses Grundstücks mit den Füßen geschieht auf eigene Gefahr – Betreten auf eigene Gefahr

09.08..2013 #Rheinsberg #Seeufer #Rechtsfragen #TTT #Tulipstagram
09.08..2013 #Rheinsberg #Seeufer #Rechtsfragen #TTT #Tulipstagram

9. August 2013: Wer freut sich nicht, in Deutschland in geordneten Verhältnissen zu leben? In Rheinsberg (Bundesland Brandenburg) ist alles in Ordnung. Hier zeugt ein Zaun vom fremden Rechtsgebiet. Und Betreten wäre übergriffig. Das Berühren der Grundstücksoberfläche mit den Füßen ist verboten. Handstand geht übrigens auch nicht.

Apropos: Man kann die Bodenhaftung verlieren. Die eigene Haftung hingegen ernstnehmen, geht. Hier mit einer Haftungsfreistellung: Wie man sieht. Hübsches Zäunchen. Aber kein Bäumchen. Fassen wir uns kurz: ein Träumchen.